Was kostet die Behandlung?

Gesetzliche Krankenversicherung

Seit 2002 besteht von Seiten der gesetzlichen Krankenversicherungen die Verpflichtung, den Patienten nach sogenannten „Kieferorthopädischen Indikationsgruppen“ (KIG) einzustufen. Der Schweregrad der Fehlstellung wird dabei einem System von 1 bis 5 zugeordnet. Erst ab Schweregrad 3 werden die Kosten für die Behandlung übernommen. Das soll sicherstellen, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen nur noch für die Behandlung solcher Zahn- und Kieferstellungen aufkommen, die das Atmen, Beißen, Kauen und Sprechen erheblich beeinträchtigen.

Die restriktive Einstufung der Krankenkassen sagt leider nur sehr wenig über die medizinische Notwendigkeit der kieferorthopädischen Behandlung aus! So fallen unter die Indikationsgruppe 2 beispielsweise Zahnfehlstellungen mit "leichter" Ausprägung. Bei vielen Kindern und Jugendlichen ist jedoch aus medizinischer Sicht auch die Korrektur einer leichten Kiefer- oder Zahnfehlstellung äußerst wichtig, um das Risiko von Folgeerkrankungen zu senken. Dennoch müssen in diesen Fällen die Eltern die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung tragen.

Ist die Zahn- oder Kieferfehlstellung Ihres Kindes dem Schweregrad 1 oder 2 zuzuordnen, besprechen wir mit Ihnen die medizinische Notwendigkeit im Detail, damit Ihnen die Entscheidung für oder gegen eine Behandlung bei Ihrem Kind leichter fällt.

Ab dem Schweregrad 3 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Behandlung. Dabei tragen die Eltern zunächst einen Kostenanteil von 20 Prozent selbst. Nach erfolgreichem Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung Ihres Kindes wird dieser sogenannte Eigenanteil von den Krankenkassen zurückerstattet. Bei Familien mit mehreren Kindern beträgt der Eigenanteil ab dem zweiten Kind nur noch 10 Prozent.

Wahlleistungen

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine „notwendige, ausreichende und wirtschaftliche“ – nicht aber auf die modernste, effektivste oder ästhetischste - kieferorthopädische Versorgung. Für Wünsche wie beispielsweise fast unsichtbare Brackets, besonders hochwertige Behandlungsbögen oder eine Versiegelung der Zähne zum Schutz vor Karies müssen die Kosten von den Eltern selbst getragen werden.

Private Krankenversicherung

Eine kieferorthopädische Behandlung gehört bei den meisten privaten Krankenversicherungen (PKV) zum Leistungsumfang. Je nach Vertrag unterscheiden sich jedoch Umfang und Höhe der Kostenübernahme. Nach der Erstellung der diagnostischen Unterlagen erhalten Sie von uns einen detaillierten Heil- und Kostenplan zum Einreichen bei Ihrer PKV. Dadurch können Sie vor der Behandlung die genaue Kostenübernahme Ihrer Krankenversicherung abklären.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung!

Zurück