In welchem Alter sollte die Behandlung erfolgen?

Eine Korrektur der Zahnstellung ist grundsätzlich in jedem Alter möglich. Soll jedoch eine Fehlstellung der Kiefer reguliert werden, ist noch vorhandenes Wachstum die Grundvoraussetzung.

Bei ausgeprägten Zahn- und Kieferfehlstellungen kann eine kieferorthopädische Frühbehandlung ab dem 6. Lebensjahr in Betracht kommen. Dadurch lassen sich oft mit verhältnismäßig geringem Aufwand langwierige spätere Behandlungen vermeiden.

Natürlich gibt es auch kleine Patienten, die sich zu einem noch früheren Zeitpunkt beim Kieferorthopäden vorstellen sollten. Das ist z. B. der Fall bei:

  • Daumenlutschen
  • vorzeitigem Milchzahnverlust
  • falscher Verzahnung (Kreuzbisse)
  • Sprachanomalien
  • angeborenen Syndrome
  • Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten
  • Sprachanomalien


Generell jedoch kommen Kinder ab dem 9. -10. Lebensjahr zu uns zum Beratungsgespräch. Dies ist der richtige Zeitpunkt, um das Schädel- und Kieferwachstum während der Therapie optimal zu nutzen und schnell zum gewünschten Ergebnis zu gelangen.

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